Elisabeth Röser, MA (sie/ihr)
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Informationen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen. Ziel ist es, Ihre Anliegen bzw. mögliche Therapiethemen zu besprechen sowie die Rahmenbedingungen abzuklären. Hierbei können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen. Es ist wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen. Denn die therapeutische Beziehung ist ein zentraler Faktor für eine wirksame Psychotherapie und dafür braucht es ein hohes Maß an Vertrauen und Offenheit.
Terminvereinbarung
Sie können Termine telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch oder schriftlich (per Mail oder SMS) abzusagen. Andernfalls wird das gesamte Honorar in Rechnung gestellt, da der Termin nicht vergeben werden kann.
Kosten
Das Honorar für 50 Minuten Einzeltherapie beträgt 90€.
Die Kosten für das Erstgespräch belaufen sich auf 50€.
Auf Anfrage und bei entsprechender Verfügbarkeit sind auch Sozialtarife möglich.
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist aktuell leider nicht möglich. Manche private Krankenversicherungen ermöglichen einen Kostenzuschuss auch bei Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision.
Sie können die Kosten für Psychotherapie im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unter „Außergewöhnliche Belastungen“ oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung (Selbstständige) geltend machen. Bitte klären Sie die steuerliche Absetzbarkeit dennoch mit Ihrer_m Steuerberater:in ab.
Verschwiegenheit
Eine erfolgreiche Psychotherapie gründet auf einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in. Die Verschwiegenheitspflicht stellt ein zentrales Element in der Psychotherapie dar. Alle Inhalte der psychotherapeutischen Sitzungen unterliegen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz).
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision das bedeutet, dass die Person sich in einer fortgeschrittenen Phase einer mehrjährigen Ausbildung zur Psychotherapeut:in befindet und bereits eigenständig psychotherapeutische Dienstleistungen anbieten darf. Während dieser fortgeschrittenen Ausbildungsphase arbeiten sie unter der regelmäßigen Aufsicht und Supervision eines/r erfahrenen Psychotherapeut:in, die/der ihre Arbeit überwacht, berät und unterstützt, um sicherzustellen, dass sie angemessene Behandlungen durchführen und sich weiterentwickeln können.